Verordnung (EU) 2017/2360 des Rates vom 11. Dezember 2017 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen im Schwarzen Meer für 2018
Bei der Nutzung der Fangmöglichkeiten sollte das geltende Unionsrecht uneingeschränkt befolgt werden.
Erwägungsgrund 11 32017R2360Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen