Erwägungsgrund 6 32017R2391
Eine Reihe von geringfügigen Aspekten hinsichtlich der lokalen Verwaltungseinheiten (LAU) sollte ebenfalls geklärt werden, um die Terminologie der LAU-Listen und das Verfahren für ihre Übermittlung durch die Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) zu vereinfachen.