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Erzeugerorganisationen werden in einem spezifischen Sektor anerkannt, der in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 aufgeführt ist. Da Erzeugerorganisationen jedoch in mehr als einem Sektor tätig sein können und unnötige Bürokratie aufgrund der Verpflichtung, für die Zwecke der Anerkennung mehrere Erzeugerorganisationen gründen zu müssen, vermieden werden sollte, sollte es für eine Erzeugerorganisation möglich sein, mehr als eine Anerkennung zu erhalten. Allerdings müsste die betreffende Erzeugerorganisation in derartigen Fällen die Voraussetzungen für eine Anerkennung in jedem einzelnen betroffenen Sektor erfüllen.
Die Mitgliedstaaten können auf Antrag beschließen, einer Erzeugerorganisation, die in mehreren Sektoren nach Artikel 1 Absatz 2 tätig ist, mehr als eine…
Die Mitgliedstaaten können auf Antrag Vereinigungen von Erzeugerorganisationen in bestimmten der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Sektoren anerkennen, die auf…
Branchenverbände werden in einem spezifischen Sektor anerkannt, der in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 aufgeführt ist. Da Branchenverbände…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(1a) Die Mitgliedstaaten können auf Antrag beschließen, einer Erzeugerorganisation, die in mehreren Sektoren nach Artikel 1…
Die bestehenden Vorschriften über die Begriffsbestimmung und Anerkennung der Erzeugerorganisationen, ihrer Vereinigungen und der Branchenverbände sollten daher…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 anerkannte Erzeugerorganisationen gelten als anerkannte Erzeugerorganisationen im Sinne dieses Artikels.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.