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Um eine bessere Weitergabe von Marktsignalen zu erleichtern und die Erzeugerpreise in der gesamten Versorgungskette stärker an die Wertschöpfung zu koppeln, sollte es den Landwirten einschließlich ihrer Vereinigungen gestattet sein, mit ihrem Erstankäufer Wertaufteilungsklauseln zu vereinbaren, die auch marktbedingte Zu- und Abschläge einschließen. Da die Branchenverbände eine wichtige Rolle für den Dialog zwischen den Akteuren der Versorgungskette sowie die Förderung bewährter Verfahren und der Markttransparenz einnehmen können, sollte es ihnen gestattet werden, Musterwertaufteilungsklauseln festzulegen. Die Anwendung von Wertaufteilungsklauseln durch die Landwirte, ihre Vereinigungen und ihre Erstankäufer sollte jedoch weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen.
Unbeschadet spezifischer Wertaufteilungsklauseln im Zuckersektor können Landwirte einschließlich ihrer Vereinigungen mit nachgelagerten Marktteilnehmern…
Festlegung von Musterwertaufteilungsklauseln im Sinne des Artikels 172a, einschließlich marktbedingter Zu- und Abschläge, die bestimmen, wie etwaige…
Folgender Abschnitt wird eingefügt: „Abschnitt 5a Wertaufteilung Unbeschadet spezifischer Wertaufteilungsklauseln im Zuckersektor können Landwirte…
Damit eine rentable Entwicklung der Erzeugung und auf diese Weise ein angemessener Lebensstandard der Erzeuger im Rindfleisch- und im Olivenölsektor sowie der…
Es ist angebracht, gemeinsame Bedingungen für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden durch die Mitgliedstaaten, für die Ausdehnung der…
Die Branchenverbände können eine wichtige Rolle für den Dialog zwischen den Akteuren der Versorgungskette sowie die Förderung bewährter Verfahren und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.