Art. 25 Abs. 2 32026R0697VERORDNUNG (EU) 2026/697 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2026 über die Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden, die für die Durchsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zuständig sind
Wenn zwischen den betroffenen Durchsetzungsbehörden keine Einigung über die zu verwendenden Sprachen erreicht werden kann, werden Benachrichtigungen und…
Art. 16 Abs. 1 Buchst. a 32024L1760RICHTLINIE (EU) 2024/1760 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859 (Text von Bedeutung für den EWR)
in mindestens einer der Amtssprachen der Union, die im Mitgliedstaat der gemäß Artikel 24 benannten Aufsichtsbehörde verwendet wird, und, sofern es sich bei…
Erwägungsgrund 31 32017R2394Im Zusammenhang mit weitverbreiteten Verstößen oder mit weitverbreiteten Verstößen mit Unions-Dimension sollten die Verteidigungsrechte der Unternehmer gewahrt…
Art. 2 Abs. 4 31999R2157Sofern zwischen den betroffenen Parteien nichts anderes vereinbart ist, geschieht jegliche Kommunikation zwischen der EZB oder, falls zutreffend, der…
Art. 29 Abs. 3 32024R1620VERORDNUNG (EU) 2024/1620 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. Mai 2024 zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde, die ausgewählten Verpflichteten und jede andere juristische oder natürliche Person, die den Aufsichtsverfahren der Behörde als Einzelperson…