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Jeder Mitgliedstaat sollte sicherstellen, dass sämtliche zuständigen Behörden in seinem Hoheitsgebiet über alle Mindestbefugnisse verfügen, die erforderlich sind, um die ordnungsgemäße Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten. Mitgliedstaaten sollten beschließen können, nicht jeder zuständigen Behörde alle Befugnisse zu übertragen sofern gewährleistet ist, dass jede dieser Befugnisse bei jedem Verstoß nach dieser Verordnung im Bedarfsfall wirksam und soweit erforderlich ausgeübt werden kann. Die Mitgliedstaaten sollten zudem befugt sein, nach Maßgabe dieser Verordnung zu beschließen, dass bestimmte Aufgaben auf benannte Stellen übertragen werden oder dass die zuständigen Behörden ermächtigt werden, Verbraucherorganisationen, Unternehmerverbände, benannte Stellen oder weitere betroffene Personen zur Wirksamkeit der von einem Unternehmer vorgeschlagenen Zusage zur Einstellung des Verstoßes nach dieser Verordnung zu konsultieren. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch nicht verpflichtet sein, benannte Stellen in die Anwendung dieser Verordnung einzubinden oder vorzusehen, dass Verbraucherorganisationen, Unternehmerverbände, benannte Stellen oder weitere betroffene Personen zur Wirksamkeit der vorgeschlagenen Zusagen zur Einstellung des Verstoßes nach dieser Verordnung konsultiert werden.
Ungeachtet des Absatzes 1 können die Mitgliedstaaten beschließen, nicht jeder zuständigen Behörde sämtliche Befugnisse zu übertragen, sofern jede dieser…
Die Mitgliedstaaten sollten entscheiden können, ob die zuständigen Behörden diese Befugnisse unmittelbar in eigener Verantwortung, durch Befassung anderer…
Die Mitgliedstaaten sollten eine oder mehrere Stellen benennen, die für die Ergreifung wirksamer Maßnahmen zuständig sind, mit denen die Einhaltung dieser…
Um sicherzustellen, dass diese Verordnung ordnungsgemäß angewandt wird, sollte jeder Mitgliedstaat Maßnahmen treffen, um den zuständigen Behörden die…
Die Mitgliedstaaten sollten die zuständigen Behörden benennen, die ermächtigt sind, die Durchsetzung dieser Richtlinie sicherzustellen, und sie sollten…
Die Mitgliedstaaten sollten die zuständigen Behörden benennen, die ermächtigt sind, die Durchsetzung dieser Richtlinie sicherzustellen, und sie sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.