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Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften sollten alle wesentlichen relevanten Daten zur Kreditqualität und Wertentwicklung der zugrunde liegenden Risikopositionen im Anlegerbericht bereitstellen, einschließlich Daten, anhand derer die Anleger Zahlungsverzüge und Ausfälle von Schuldnern, Umschuldungen, Schuldennachlässe, Zahlungsaufschübe, Rückkäufe, Zahlungsunterbrechungen, Verluste, Ausbuchungen, Rückforderungen und andere die Wertentwicklung betreffende Abhilfen in Bezug auf den Pool zugrunde liegender Risikopositionen klar erkennen können. Der Anlegerbericht sollte bei einer Verbriefung, die keine ABCP-Transaktion ist, Daten zu den Zahlungsströmen aus den zugrunde liegenden Risikopositionen und den Verbindlichkeiten der Verbriefung, einschließlich einer separaten Offenlegung von Einnahmen und Auszahlungen der Verbriefungsposition (nämlich planmäßige Kapital- und Zinsfälligkeit, vorzeitige Kapitalrückzahlungen, überfällige Zinsen und Gebühren) und sämtliche Daten zu Auslöseereignissen, die zu einer Veränderung in der Zahlungsrangfolge von oder zur Ersetzung einer Gegenpartei führen, sowie Daten zu Höhe und Form von für die einzelnen Tranchen zur Verfügung stehenden Bonitätsverbesserungen enthalten. Auch wenn einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen in der Vergangenheit gute Ergebnisse erzielten, bedeutet dies nicht, dass Verbriefungspositionen, die die STS-Anforderungen erfüllen, frei von Risiken sind; ferner sagt die Erfüllung der STS-Anforderungen nichts über die Qualität der der Verbriefung zugrunde liegenden Kredite aus. Sie sollte vielmehr als Indikator verstanden werden, dass ein umsichtiger und mit der gebotenen Sorgfalt handelnder Anleger in der Lage sein wird, die mit der Verbriefung verbundenen Risiken zu analysieren. Um den unterschiedlichen Strukturmerkmalen langfristiger Verbriefungen und kurzfristiger Verbriefungen (nämlich ABCP-Programmen und ABCP-Transaktionen) Rechnung zu tragen, sollte zwischen zwei Arten von STS-Anforderungen unterschieden werden, nämlich einer Anforderung für langfristige Verbriefungen und einer Anforderung für kurzfristige Verbriefungen, die diesen beiden unterschiedlich funktionierenden Marktsegmenten entsprechen. ABCP-Programme beruhen auf einer Reihe von ABCP-Transaktionen mit kurzfristigen Risikopositionen, die bei Laufzeitende ersetzt werden müssen. Bei einer ABCP-Transaktion könnte die Verbriefung unter anderem durch eine Einigung auf einen variablen Kaufpreisnachlass in Bezug auf den Pool zugrunde liegender Risikopositionen oder die Emission von Senior und Junior Notes durch eine Verbriefungszweckgesellschaft in einer Kofinanzierungsstruktur mit anschließender Übertragung der Senior Notes auf die Ankaufsgesellschaften eines oder mehrerer ABCP-Programme erreicht werden. ABCP-Transaktionen, die als STS-Verbriefungen gelten, sollten jedoch keine Wiederverbriefungen umfassen. Darüber hinaus sollten STS-Kriterien die spezifische Rolle des Sponsors widerspiegeln, der die Liquidität für ABCP-Programme, insbesondere vollständig unterstützte ABCP-Programme, bereitstellt.
eine einfache, transparente und standardisierte (STS-) Verbriefung, die im Einklang mit den Kriterien und Bedingungen der Artikel 20, 21 und 22 der Verordnung…
Es ist von größter Bedeutung, die Wiederkehr von KVV-Strategien („Kreditvergabe-Verbriefung-Verkauf“) zu verhindern. Im Rahmen dieser Verbriefungsstrategien…
Originator, Sponsor und Verbriefungszweckgesellschaft einer Verbriefung stellen den Inhabern von Verbriefungspositionen, den in Artikel 29 dieser Verordnung…
Die Interessen der Originatoren, Sponsoren, ursprünglichen Kreditgeber, die an einer Verbriefung beteiligt sind, und der Anleger müssen unbedingt in Einklang…
Verbriefungen und forderungsunterlegte Geldmarktpapiere (Asset Backed Commercial Papers, ABCP) sollten als zulässig betrachtet werden, sofern sie bestimmte…
falls es sich bei der Verbriefung nicht um ein vollständig unterstütztes ABCP-Programm handelt — regelmäßig Stresstests in Bezug auf die Zahlungsströme und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.