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Sofern Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften für ihre Verbriefungen die STS-Bezeichnung verwenden wollen, sollte den Anlegern, den zuständigen Behörden und der ESMA mitgeteilt werden, dass die Verbriefung die STS-Anforderungen erfüllt. Die Mitteilung sollte Erläuterungen enthalten, in welcher Weise die einzelnen STS-Kriterien erfüllt wurden. Die ESMA sollte die Verbriefung dann in eine Liste der gemeldeten STS-Verbriefungen aufnehmen, die sie zu Informationszwecken auf ihrer Website zur Verfügung stellt. Die Aufnahme einer emittierten Verbriefung in die ESMA-Liste der gemeldeten STS-Verbriefungen bedeutet nicht, dass die ESMA oder eine andere zuständige Behörde die Erfüllung der STS-Anforderungen bescheinigt hat. Für die Erfüllung der STS-Anforderungen sind weiterhin ausschließlich die Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften verantwortlich. Damit sollte gewährleistet werden, dass die Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften für ihre Angabe, wonach eine bestimmte Verbriefung die STS-Kriterien erfüllt, haften, und dass der Markt transparent ist.
Die Einbeziehung Dritter bei der Prüfung, ob eine Verbriefung den STS-Anforderungen entspricht, könnte für die Anleger, Originatoren, Sponsoren und…
Für im Januar 2019 ausstehende Verbriefungspositionen sollten Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften die „STS“-Bezeichnung verwenden…
Erfüllt eine Verbriefung die STS-Anforderungen nicht mehr, so sollten Originator und Sponsor unverzüglich die ESMA und die jeweils zuständige Behörde hierüber…
Originatoren und Sponsoren unterrichten ESMA gemeinsam unter Verwendung des in Absatz 7 des vorliegenden Artikels genannten Musters, wenn eine Verbriefung die…
Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften dürfen die Bezeichnung „STS“ oder „einfach, transparent und standardisiert“ oder eine direkt oder…
Die Anforderungen für die Verwendung der Bezeichnung „einfache, transparente und standardisierte“ („simple, transparent and standardised“, „STS“) Verbriefung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.