Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für im Januar 2019 ausstehende Verbriefungspositionen sollten Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften die „STS“-Bezeichnung verwenden können, sofern die betreffende Verbriefung die STS-Anforderungen — bei bestimmten Anforderungen zum Zeitpunkt der Meldung und bei anderen Anforderungen zum Zeitpunkt der Originierung — erfüllt. Deshalb sollten Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften eine STS-Meldung nach dieser Verordnung an die ESMA richten können. Spätere Änderungen der Verbriefung sollten akzeptiert werden, sofern die Verbriefung weiterhin alle geltenden STS-Anforderungen erfüllt.
Sofern Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften für ihre Verbriefungen die STS-Bezeichnung verwenden wollen, sollte den Anlegern, den…
Für Verbriefungen, für die die Wertpapiere vor dem 1. Januar 2019 emittiert wurden, dürfen Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften die…
Erfüllt eine Verbriefung die STS-Anforderungen nicht mehr, so sollten Originator und Sponsor unverzüglich die ESMA und die jeweils zuständige Behörde hierüber…
Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften dürfen die Bezeichnung „STS“ oder „einfach, transparent und standardisiert“ oder eine direkt oder…
Die Anforderungen für die Verwendung der Bezeichnung „einfache, transparente und standardisierte“ („simple, transparent and standardised“, „STS“) Verbriefung…
Der Originator, der Sponsor oder die Verbriefungszweckgesellschaft können die Dienste eines gemäß Artikel 28 zugelassenen Dritten in Anspruch nehmen, um zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.