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Erfüllt eine Verbriefung die STS-Anforderungen nicht mehr, so sollten Originator und Sponsor unverzüglich die ESMA und die jeweils zuständige Behörde hierüber unterrichten. Hat eine zuständige Behörde in Bezug auf eine Verbriefung, die als STS-Verbriefung gemeldet wurde, verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt, so sollte sie außerdem unverzüglich die ESMA unterrichten, damit diese die betreffenden Sanktionen in ihre Liste der STS-Meldungen aufnimmt und die Anleger so über die Sanktionen und die Zuverlässigkeit der STS-Meldungen informiert werden. Daher sind Originatoren und Sponsoren im eigenen Interesse gehalten, ihre Meldungen sorgsam zu verfassen, um Rufschädigungen zu vermeiden.
ESMA führt auf ihrer offiziellen Website eine Liste aller Verbriefungen, für die die Originatoren und Sponsoren ihr mitgeteilt haben, dass sie die in Artikel 19…
Sofern Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften für ihre Verbriefungen die STS-Bezeichnung verwenden wollen, sollte den Anlegern, den…
Für im Januar 2019 ausstehende Verbriefungspositionen sollten Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften die „STS“-Bezeichnung verwenden…
Die Einbeziehung Dritter bei der Prüfung, ob eine Verbriefung den STS-Anforderungen entspricht, könnte für die Anleger, Originatoren, Sponsoren und…
bei STS-Verbriefungen die Tatsache, dass die Verbriefung die STS-Anforderungen nicht mehr erfüllt oder die zuständigen Behörden Abhilfe- oder…
eine Verbriefung als STS bezeichnet wird und ein Originator, ein Sponsor oder eine Verbriefungszweckgesellschaft dieser Verbriefung die Anforderungen nach den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.