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Mit der Fanggenehmigungsverordnung sollte eine gemeinsame Grundlage für die Genehmigung von Fischereitätigkeiten geschaffen werden, die von Fischereifahrzeugen aus der Union außerhalb der Unionsgewässer ausgeübt werden, um die Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten (im Folgenden „IUU“) Fischerei zu unterstützen und die EU-Flotte weltweit besser zu kontrollieren und zu überwachen, und sollten ferner die Voraussetzungen für die Genehmigung der Fischereitätigkeiten von Drittlandschiffen in Unionsgewässern festgelegt werden.
das Fischereifahrzeug nicht auf einer IUU-Schiffsliste einer RFO und/oder der Union gemäß der IUU-Verordnung steht;
Unbeschadet der Verpflichtung, eine Genehmigung von der zuständigen Organisation oder dem betreffenden Drittland zu erhalten, dürfen Fischereifahrzeuge der…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates (im Folgenden „Fanggenehmigungsverordnung“) wurde ein System zur Genehmigung der Fischereitätigkeiten von…
Da die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen,…
Um die Einhaltung der Gemeinsamen Fischereipolitik zu gewährleisten, sind Rechtsvorschriften der Union zur Einführung einer Kontroll-, Inspektions- und…
In der Verordnung (EU) 2017/2403 sind Vorschriften für Fischereitätigkeiten, die Fischereifahrzeuge der Union in den Gewässern eines Drittlands außerhalb eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.