Erwägungsgrund 33 32017R2403
Um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission ein gemeinsames System für den Austausch und die Speicherung von Daten verwenden, so dass die erforderlichen Informationen und Aktualisierungen bei möglichst geringem Verwaltungsaufwand zur Verfügung gestellt werden.