Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission erlässt im Wege von Durchführungsrechtsakten Durchführungsbestimmungen zu Artikel 31 des Abkommens betreffend die Zollkontingente für Fisch und Fischereierzeugnisse. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 12 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Prüfverfahren erlassen.
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung des Verfahrens für die Erbringung des Nachweises gemäß Absatz 2 dieses Artikels. Diese…
Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für die Erbringung des Nachweises gemäß Artikel 208 Absatz 2 fest.Diese…
Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten Durchführungsbestimmungen fest für: Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 119…
Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten Durchführungsbestimmungen über die Aufmachung und den Verarbeitungszustand der Erzeugnisse,…
Die Kommission erlässt Durchführungsvorschriften zu Artikel 14 des Interimsabkommens und später Artikel 29 des SAA über die Zollkontingente für Fisch und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.