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Sollte die Durchführung systematischer Abfragen von Datenbanken an den Grenzen jedoch unverhältnismäßig große Auswirkungen auf den Verkehrsfluss an der Grenze haben, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, diese systematischen Datenbankabfragen nicht durchzuführen, wenn sich auf der Grundlage einer Risikobewertung die Einschätzung ergibt, dass eine solche Lockerung kein Sicherheitsrisiko birgt. Diese Risikobewertung sollte der durch die Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (im Folgenden „Agentur“) mitgeteilt werden und Gegenstand regelmäßiger Berichterstattung an die Kommission und an die Agentur sein. Die Möglichkeit, diese systematischen Datenbankabfragen nicht durchzuführen, sollte jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum in Bezug auf Luftgrenzen gelten. An den Grenzübergangsstellen, an denen solche systematischen Datenbankabfragen nicht durchgeführt werden, sollte die Identität der Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, anhand eines vorgelegten oder vorgezeigten für den Grenzübertritt gültigen echten Reisedokuments festgestellt werden. Zu diesem Zweck sollte bei diesen Personen eine rasche und einfache Überprüfung der Gültigkeit des Reisedokuments für den Grenzübertritt vorgenommen werden, und es sollte, gegebenenfalls mithilfe technischer Geräte, nach Fälschungs- oder Verfälschungsmerkmalen gesucht werden, und, im Falle von Zweifeln in Bezug auf das Reisedokument oder wenn es Anzeichen gibt, dass eine solche Person eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen der Mitgliedstaaten darstellen könnte, sollte der Grenzschutzbeamte alle einschlägigen Datenbanken im Einklang mit dieser Verordnung abfragen.
Würden die Abfragen der Datenbanken nach Absatz 2 Buchstaben a und b zu unverhältnismäßigen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss führen, so kann ein Mitgliedstaat…
Absatz 2 erhält folgende Fassung: (2a) Würden die Abfragen der Datenbanken nach Absatz 2 Buchstaben a und b zu unverhältnismäßigen Auswirkungen auf den…
Technische Entwicklungen haben es grundsätzlich ermöglicht einschlägige Datenbanken in einer Weise abzufragen, dass es nur begrenzte Auswirkungen auf die Dauer…
Hat ein Mitgliedstaat die Absicht, eine gezielte Abfrage von relevanten Datenbanken in Bezug auf Personen vorzunehmen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien…
Die Grenzschutzbeamten sollten auch die Daten von Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, systematisch im Schengener…
Um den geänderten Voraussetzungen für die Einreise Rechnung zu tragen, sollten Grenzschutzbeamte prüfen, ob der Reisende im Besitz einer gültigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.