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In Einklang mit Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/399 sollten die Mitgliedstaaten für die systematischen Kontrollen geeignetes Personal und geeignete Ressourcen in ausreichendem Umfang einsetzen, um zu verhindern, dass diese Kontrollen unverhältnismäßige Wartezeiten verursachen und den Verkehrsfluss an den Außengrenzen behindern.
Die Mitgliedstaaten sorgen für eine angemessene Mittelausstattung, damit den zuständigen Behörden das notwendige Personal und die sonstigen notwendigen…
Die Mitgliedstaaten sorgen für eine angemessene Mittelausstattung, damit den zuständigen Behörden das notwendige Personal und die sonstigen notwendigen…
Die Mitgliedstaaten sollten vermeiden, dass der wirtschaftliche, soziale und kulturelle Austausch durch die Kontrollverfahren an den Außengrenzen stark…
Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen in Betracht ziehen, um unsachgemäßen Manipulationen oder Eingriffen an Fahrzeugteilen und Komponenten…
In Anbetracht dessen, wie wichtig es ist, die Nichterfüllung der Bestimmungen zu vermeiden, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die für eine…
Für die effektive Kontrolle der Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Umsätze ist es notwendig, die Möglichkeit zu schaffen, dass Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.