Erwägungsgrund 8 32017R0460
Darüber hinaus sollten Bestimmungen zu Entgeltgrundsätzen für neu zu schaffende Kapazitäten festgelegt werden, die nach dem Verfahren der Artikel 26 bis 30 der Verordnung (EU) 2017/459 der Kommission auf marktbasierte Weise realisiert werden. Falls die Realisierung neu zu schaffender Kapazitäten zu einer nicht zu rechtfertigenden Quersubventionierung führt, da gefangene Kunden einem großen Teil des Mengenrisikos ausgesetzt wären, sollte diese Verordnung Mechanismen zur Verringerung dieser Risiken vorsehen.