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In der Verordnung (EU) 2017/127 wurde die TAC für Sandaal auf null festgesetzt. Bei Sandaal handelt es sich um kurzlebige Arten. Die wissenschaftlichen Gutachten für Sandaal liegen in der zweiten Hälfte des Monats Februar vor; die Fischerei beginnt jedoch bereits im April. Die Fangbeschränkungen für diese Arten sollten nun im Einklang mit dem jüngsten wissenschaftlichen Gutachten des ICES vom 23. Februar 2017 angepasst werden.
In der Verordnung (EU) 2016/72 wurde die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sandaal auf Null festgesetzt. Bei Sandaal handelt es sich um eine kurzlebige Art,…
In der Verordnung (EU) 2018/120 war die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sandaal in den ICES-Divisionen 2a und 3a und im ICES-Untergebiet 4 auf null…
In Anhang IA der Verordnung (EU) 2015/104 wurden die Fangbeschränkungen für Sandaal in den EU-Gewässern der ICES-Gebiete IIa, IIIa und IV aufgrund des noch…
Nach dem Gutachten des ICES ist es angezeigt, eine spezifische Bewirtschaftungsregelung für Sandaal und damit verbundene Beifänge in den Unionsgewässern der…
In Anhang IA der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 des Rates wurden die Fangbeschränkungen für Sandaal in den EU-Gewässern der ICES-Gebiete IIa, IIIa und IV aufgrund…
Nach dem Gutachten des ICES ist es angebracht, eine spezifische Bewirtschaftungsregelung für Sandaal und damit verbundene Beifänge in den Unionsgewässern der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.