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In der Verordnung (EU) 2019/124 war die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sandaal in den Divisionen 2a und 3a des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und im ICES-Untergebiet 4 auf null festgesetzt. Bei Sandaal handelt es sich um eine kurzlebige Art, für die die relevanten wissenschaftlichen Gutachten in der zweiten Hälfte des Monats Februar vorliegen; die Fischereitätigkeit beginnt jedoch im April.
In der Verordnung (EU) 2018/120 war die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sandaal in den ICES-Divisionen 2a und 3a und im ICES-Untergebiet 4 auf null…
In der Verordnung (EU) 2016/72 wurde die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sandaal auf Null festgesetzt. Bei Sandaal handelt es sich um eine kurzlebige Art,…
In der Verordnung (EU) 2017/127 wurde die TAC für Sandaal auf null festgesetzt. Bei Sandaal handelt es sich um kurzlebige Arten. Die wissenschaftlichen…
In Anhang IA der Verordnung (EU) 2015/104 wurden die Fangbeschränkungen für Sandaal in den EU-Gewässern der ICES-Gebiete IIa, IIIa und IV aufgrund des noch…
Mit der Verordnung (EU) 2019/124 wurde die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sardelle (Engraulis encrasicolus) in den ICES-Untergebieten 9 und 10 und in den…
Mit der Verordnung (EU) 2020/123 wurde die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sardelle (Engraulis encrasicolus) in den Untergebieten 9 und 10 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.