Gesetze
Gesetz wird geladen …
Faktoren für die Festlegung der Häufigkeit von Kommissionskontrollen in einem Drittland gemäß Artikel 120 sind
eine Risikobewertung der aus dem betreffenden Drittland in die Union ausgeführten Tiere und Waren;
die Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2;
die Menge und die Art der Tiere und Waren, die aus dem betreffenden Drittland in die Union eingeführt werden;
die Ergebnisse der von Experten der Kommission oder anderen Inspektionsstellen bereits durchgeführten Kontrollen;
die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen von Tieren und Waren, die aus dem betreffenden Drittland in die Union verbracht werden, und anderer amtlicher Kontrollen, die zuständige Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführt haben;
die von der EFSA oder ähnlichen Stellen erhaltenen Informationen;
die Informationen von international anerkannten Stellen wie:
Weltgesundheitsorganisation;
Codex-Alimentarius-Kommission;
Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE);
Pflanzenschutz-Organisation für Europa und den Mittelmeerraum und jede andere im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC) eingerichtete regionale Pflanzenschutz-Organisation;
Sekretariat des IPPC;
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung;
Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa;
Sekretariat des Cartagena-Protokolls über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt;
neu auftretende Krankheitssituationen oder andere Umstände, die dazu führen könnten, dass Tiere und Waren, die aus einem Drittland in die Union verbracht werden, ein Gesundheits- oder Umweltrisiko oder ein Risiko betrügerischer oder irreführender Praktiken darstellen;
die Notwendigkeit, Notsituationen in einzelnen Drittländern zu untersuchen oder darauf zu reagieren.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.