Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei ihrer Verbringung in die Union werden Zuchttiere und deren Zuchtmaterial den Veterinärkontrollen gemäß den Richtlinien des Rates 91/496/EWG und 97/78/EG unterzogen. Reinrassige Zuchttiere sollten auch den notwendigen Kontrollen für die Anwendung der Ausnahme vom Regelzollsatz für reinrassige Zuchttiere unterzogen werden.
Erwägungsgrund 59 32016R1012Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen