Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission sollte im Anschluss an Gespräche, die sie mit dem antragstellenden Mitgliedstaat u. a. im Rahmen des Europäischen Semesters führt, das Ersuchen unter Berücksichtigung der Grundsätze von Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung prüfen und ausgehend von der Dringlichkeit, dem Umfang und dem Ausmaß der ermittelten Probleme, dem Unterstützungsbedarf in den jeweiligen Politikbereichen, einer Analyse der sozioökonomischen Indikatoren und den allgemeinen Verwaltungskapazitäten des betreffenden Mitgliedstaats entscheiden, welche Unterstützung zu leisten ist. Auf Grundlage dieser Prüfung und unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Maßnahmen und Tätigkeiten, die aus Unionsfonds oder -programmen finanziert werden, sollte sich die Kommission mit dem betroffenen Mitgliedstaat über die Schwerpunktbereiche, die Ziele, einen vorläufigen Zeitplan, den Umfang der Unterstützungsmaßnahmen und den geschätzten finanziellen Gesamtbeitrag zu den Maßnahmen verständigen, die in einem Plan für die Zusammenarbeit und Unterstützung festzuschreiben sind.
Die Kommission prüft das in Absatz 1 genannte Ersuchen auf Unterstützung unter Berücksichtigung der Grundsätze von Transparenz, Gleichbehandlung und…
Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission im Rahmen des Programms um Unterstützung bei der Durchführung von Reformen im Zusammenhang mit der…
Wird eine Finanzierung, die mit wirtschaftspolitischen Bedingungen verknüpft ist, außerhalb der Union – insbesondere seitens des IWF – angestrebt, muss der…
Bei der Vereinbarung von abgestimmten Maßnahmen und technischen, rechtlichen und finanziellen Regelungen und sonstigen Durchführungsbestimmungen für die…
Zur Gewährleistung einer effizienten und kohärenten Mittelzuweisung aus dem Haushalt der Union und zur Wahrung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der…
Zu diesem Zweck bewertet die Kommission vor der Genehmigung des nationalen Programms, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Schengen-Evaluierungsberichte,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.