Erwägungsgrund 7 32017R0825
Der Sonderbericht Nr. 19/2015 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Technische Hilfe für Griechenland: Eine verbesserte Bereitstellung bedarf einer stärkeren Ergebnisorientierung“ enthält nützliche Empfehlungen für die Gewährung technischer Hilfe für Mitgliedstaaten durch die Kommission. Diese Empfehlungen sind bei der Umsetzung der Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen dieser Verordnung zu berücksichtigen.