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Die Ausfuhr, Einfuhr und Herstellung einer Reihe von mit Quecksilber versetzten Produkten, auf die in der Union und weltweit ein beträchtlicher Anteil der Verwendungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen entfällt, sollten verboten werden.
Die Ausfuhr von Quecksilber ist verboten.
Unbeschadet strengerer, in anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Union festgelegter Anforderungen sind die Ausfuhr und Einfuhr der in Anhang II…
Die Einfuhr von nicht unter Absatz 1 fallenden Quecksilbergemischen und von Quecksilberverbindungen zwecks Rückgewinnung des Quecksilbers ist verboten.
Die Herstellung und das Inverkehrbringen neuer, mit Quecksilber versetzter Produkte und die Verwendung neuer Herstellungsprozesse, bei denen Quecksilber oder…
Ein erheblicher Anteil der Verwendung und der Emissionen von Quecksilber weltweit entfällt auf die Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen im…
Quecksilber ist ein sehr toxischer Stoff, von dem eine weltweite erhebliche Gefahr für die Gesundheit des Menschen (u. a. durch Methylquecksilber in Fischen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.