Erwägungsgrund 3 32017R0852
Im Siebten Umweltaktionsprogramm, das mit dem Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates angenommen wurde, ist das langfristige Ziel einer schadstofffreien Umwelt festgeschrieben und wird zu diesem Zweck zu Maßnahmen aufgerufen, mit denen die von Chemikalien ausgehenden erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen und die Umwelt bis 2020 auf ein Minimum reduziert werden sollen.