Erwägungsgrund 4 32017R0852
Die Mitteilung der Kommission vom 28. Januar 2005 an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber“, die am 7. Dezember 2010 überprüft wurde, (im Folgenden „Strategie“) zielt darauf ab, die weltweiten anthropogenen Freisetzungen von Quecksilber in die Luft, das Wasser und den Boden zu minimieren und, soweit machbar, zu beseitigen.