Erwägungsgrund 5 32017R0874
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ bewertete 1991 die Sicherheit von Propan, Butan und Isobutan als Extraktionslösungsmittel und kam zu dem Ergebnis, dass eine solche Verwendung für Lebensmittel bis zu einer Rückstandshöchstmenge von 1 mg/kg pro Stoff akzeptabel ist.