Erwägungsgrund 6 32017R0874
Im Jahr 1999 zog der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ in seiner Stellungnahme zu Propan, Butan und Isobutan als Treibgas für Aerosol-Kochsprays auf Pflanzenölbasis und Emulsionskochsprays auf Wasserbasis den Schluss, dass angesichts des niedrigen Rückstandsgehalts von Treibgasen aus toxikologischer Sicht keine Bedenken gegen deren Verwendung zum Backen und Braten bestehen.