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Anhang XV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 enthält die Muster-Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr tierischer Nebenprodukte in die Union. Die Muster-Veterinärbescheinigung in Anhang XV Kapitel 1 der genannten Verordnung gilt für die Einfuhr von verarbeitetem tierischem Protein in die Union. Für die Zwecke der Einfuhr von verarbeitetem tierischem Protein aus Nutzinsekten sollte eine neue Muster-Veterinärbescheinigung festgelegt werden, die die besonderen Anforderungen an die Haltung von Nutzinsekten zur Herstellung von verarbeitetem tierischem Protein gemäß Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sowie die übrigen relevanten Anforderungen an die Einfuhr von verarbeitetem tierischem Protein enthält. Daher sollte in Anhang XV Kapitel 1 eine neue Muster-Veterinärbescheinigung für die Einfuhr von verarbeitetem tierischem Protein aus Nutzinsekten aufgenommen werden.
Sendungen mit tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten, die zur Einfuhr in oder zur Durchfuhr durch die Union bestimmt sind, müssen am Eingangsort der…
Zudem sollte die in Anhang XV Kapitel 1 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 neu aufgenommene Muster-Veterinärbescheinigung auch der Änderung Rechnung tragen, die…
In der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission vom 25. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des…
Anhang X der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte daher dahingehend geändert werden, dass in Kapitel II Abschnitt 1 eine Liste der Insektenarten aufgenommen…
Verarbeitetes tierisches Protein aus Insekten und solches verarbeitetes tierisches Protein enthaltende Mischfuttermittel sollten daher zur Verfütterung an Tiere…
In Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sind Anforderungen an die Einfuhr von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten aus Drittländern festgelegt.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.