Erwägungsgrund 5 32017R0894
Das Wissenschaftliche Gremium für biologische Gefahren (BIOHAZ) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit kam in seinem Gutachten zum Züchtungsprogramm für TSE-Resistenz bei Schafen vom 13. Juli 2006 (im Folgenden das „EFSA-Gutachten“) zu dem Schluss, die geltende Bestimmung in Anhang III Kapitel A Teil II Nummer 8.2 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001, je nach Größe der Schafpopulation eines Mitgliedstaats jährlich 100 oder 600 Schafe nach dem Zufallsprinzip zu genotypisieren, reiche wegen der geringen Probengröße nicht aus, um die Auswirkung eines Züchtungsprogramm auf die gesamte Schafpopulation eines Mitgliedstaats zu überwachen. Im EFSA-Gutachten wurde empfohlen, die Stichprobe zu vergrößern; ausgehend von der Annahme, dass die Prävalenz des überwachten Genotyps bei 50 % liege, müssten jedes Jahr 1560 Tiere untersucht werden, um mit einer Zuverlässigkeit von 95 % eine Abweichung von 5 % in der Genotyp-Prävalenz festzustellen. Da eine Abweichung von 5 % in der Genotyp-Prävalenz in der gesamten Schafpopulation innerhalb eines Jahres unwahrscheinlich ist, sollte eine solche Genotypisierung nach dem Zufallsprinzip im Abstand von drei Jahren durchgeführt werden.