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Angesichts der langen Haltbarkeit von Reis sollte die vorliegende Verordnung eine Übergangsregelung für Reis enthalten, der im Jahr 2016 oder früher erzeugt wurde, damit dieser normal vermarktet, verarbeitet und verbraucht werden kann. Unter Berücksichtigung der Unsicherheiten hinsichtlich bestimmter Eigenschaften von Tricyclazol ist allerdings gemäß den in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Fristen im Jahr 2017 oder später keine Behandlung mit Tricyclazol mehr zulässig.
ergeht nach dem 1. September 2016 eine Entscheidung, den Antrag auf Genehmigung abzulehnen, oder eine Entscheidung, einen der Wirkstoffe für die betreffende…
Lebensmittel, die nicht in Artikel 1 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung genannt sind, jedoch im Einklang mit der Richtlinie 2009/39/EG und der Verordnung (EG)…
Für jeden Reis außer Basmatireis, der vor 30. Juni 2017 eingeführt oder in Verkehr gebracht wurde, gilt weiterhin die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor…
Da Artikel 94 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 nur für behandelte Waren gilt, die sich bereits in Verkehr befinden, hat dies unbeabsichtigterweise ein…
Bei Anträgen, die aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 258/97 gestellt wurden und über die vor dem Geltungsbeginn der vorliegenden Verordnung noch nicht endgültig…
Nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 fallende Lebensmittel, die bis zum 1. Januar 2018 rechtmäßig in Verkehr gebracht werden und in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.