Erwägungsgrund 1 32018R0976
Mit der Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Mehrjahresplan für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee (im Folgenden „Plan“) festgelegt. Mit dem Plan soll dazu beigetragen werden, die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik zu erreichen und insbesondere zu gewährleisten, dass bei der Nutzung der lebenden Meeresschätze die Populationen fischereilich genutzter Arten in einem Umfang wiederhergestellt und erhalten werden, der oberhalb des Niveaus liegt, das den höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) ermöglicht.