Erwägungsgrund 88 32021R0696
Auf Ersuchen des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Union mit dem Beschluss Nr. 541/2014/EU einen Rahmen zur Unterstützung der Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum (SST) eingerichtet. Weltraummüll stellt mittlerweile eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit, den Schutz und die Nachhaltigkeit von Weltraumtätigkeiten dar. Die SST-Unterkomponente ist daher wesentlich, um die Kontinuität der Programmkomponenten und deren Beitrag zur Politik der Union aufrechtzuerhalten. Da mit der SST-Unterkomponente eine Zunahme des Aufkommens von Weltraummüll verhindert werden soll, leistet sie einen Beitrag zur Sicherstellung des nachhaltigen und garantierten Zugangs zum Weltraum sowie zu dessen nachhaltiger und garantierter Nutzung – einem globalen gemeinsamen Ziel. In diesem Zusammenhang könnte sie zur Vorbereitung europäischer Projekte zur Beseitigung von Müll aus der Erdumlaufbahn beitragen.