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Die Kommission begleitet in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst, der ETIAS-Zentralstelle und den Mitgliedstaaten sowie deren Konsulaten in den betreffenden Drittländern die den Beginn der Inbetriebnahme des ETIAS mit einer Informationskampagne, um unter diese Verordnung fallende Drittstaatsangehörige darüber zu unterrichten, dass sie sowohl für das Überschreiten der Außengrenzen als auch für die gesamte Dauer ihres Kurzaufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten im Besitz einer gültigen Reisegenehmigung sein müssen. Diese Informationskampagnen werden regelmäßig in mindestens einer der Amtssprachen der Länder durchgeführt, deren Staatsangehörige in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung fallen.
Zur Gewährleistung der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das ETIAS, insbesondere bei Drittstaatsangehörigen, die der Reisegenehmigungspflicht unterliegen,…
Folgende Unterabsätze werden angefügt: „Während eines Übergangszeitraums gemäß Artikel 83 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2018/1240 ist die Nutzung des…
Mit dieser Verordnung wird ein „Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem“ (ETIAS) für Drittstaatsangehörige eingerichtet, die von der Pflicht…
Durch die Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) für…
Durch die Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.