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Für die abschließende Bearbeitung ihres Antrags sollten die Antragsteller eine Gebühr für die Reisegenehmigung entrichten müssen. Die Zahlung sollte über eine Bank oder einen Finanzintermediär abgewickelt werden. Die zur Absicherung der elektronischen Zahlung erforderlichen Daten sollten nur der Bank oder dem Finanzintermediär übermittelt werden, die bzw. der die Finanztransaktion vornimmt, und sind nicht Teil der ETIAS-Daten.
die Reisegenehmigungsgebühr entrichtet wurde.
Pro Antrag hat der Antragsteller eine Reisegenehmigungsgebühr von 20 EUR zu entrichten.
Über die öffentliche Website und die Anwendung für Mobilgeräte müssen Drittstaatsangehörige, die der Reisegenehmigungspflicht unterliegen, einen…
Wurde die Entscheidung getroffen, eine Reisegenehmigung zu erteilen, so fügen das ETIAS-Zentralsystem oder — falls diese Entscheidung im Anschluss an die in…
Die Betriebs- und Unterhaltskosten des ETIAS-Informationssystems, der ETIAS-Zentralstelle und der nationalen ETIAS-Stellen sollten durch die Einnahmen aus den…
Die Einnahmen aus den für die Reisegenehmigungen entrichteten Gebühren sollten dafür vorgesehen werden, die laufenden Betriebs- und Wartungskosten des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.