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Die Visumgebühr sollte über eine mit der EU-VAP verbundene Zugangsplattform entrichtet werden, und die Zahlungen würden in ihrer Gänze direkt an den jeweiligen Mitgliedstaat überwiesen. Die für die Sicherung der elektronischen Zahlung erforderlichen Daten sollten nicht Teil der im VIS gespeicherten Daten sein. Ist eine elektronische Zahlung nicht möglich, sollte die Visumgebühr von den Konsulaten oder dem mit dieser Aufgabe betrauten externen Dienstleistungserbringer erhoben werden.
Die Visumgebühr wird in Euro, in der Landeswährung des Drittstaats, in dem der Antrag gestellt wird, oder in der üblicherweise in diesem Drittstaat verwendeten…
Wenn neue Informationen über den Antrag oder das Visum vorliegen, sollte der Antragsteller mittels einer elektronischen Mitteilung informiert werden. Die…
Visumantragsteller sollten die Möglichkeit haben, über die EU-VAP ihren Antrag einzureichen, die im Antragsformular geforderten Angaben zu machen sowie eine…
Eine einzige technische Lösung, d. h. die EU-Visumantragsplattform (EU-VAP), sollte entwickelt werden, damit Visumantragsteller unabhängig vom…
Über die EU-VAP sollten dem Antragsteller aktuelle und leicht zugängliche Informationen und die Bedingungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der…
Die Entwicklung der EU-VAP durch eu-LISA und ihrer Verknüpfung mit den nationalen Visa-Informationssystemen sowie der Betrieb, einschließlich der Wartung, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.