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Es wird davon ausgegangen, dass bei Weitem die meisten Anträge im Rahmen des automatisierten Verfahrens positiv beschieden werden. Eine Reisegenehmigung sollte nicht ausschließlich aufgrund des Ergebnisses der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten in den Anträgen verweigert, annulliert oder aufgehoben werden. Daher sollten einen Treffer erzielende Anträge von einer nationalen ETIAS-Stelle manuell verarbeitet werden.
Hat die automatisierte Bearbeitung gemäß Artikel 20 Absatz 4 einen Treffer ergeben, so bewertet die nationale ETIAS-Stelle des zuständigen Mitgliedstaats das…
— wenn die automatisierte Antragsbearbeitung einen Treffer ergeben hat und die ETIAS-Zentralstelle die manuelle Antragsbearbeitung eingeleitet hat —, Anträge…
ob der Antragsteller und das Reisedokument einer verweigerten, aufgehobenen oder annullierten Reisegenehmigung im ETIAS-Zentralsystem zuzuordnen sind;
Statusinformation zur Reisegenehmigung, aus der hervorgeht, ob eine Reisegenehmigung erteilt oder verweigert wurde oder ob der Antrag in einem manuellen…
Die nationale ETIAS-Stelle des zuständigen Mitgliedstaats muss die Möglichkeit haben, eine Kennzeichnung mit dem Hinweis für die Grenzbehörden und weitere…
Der Abgleich sollte im Rahmen eines automatisierten Verfahrens erfolgen. Ergibt ein solcher Abgleich eine Übereinstimmung (einen „Treffer“) zwischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.