Erwägungsgrund 8 32018R1240
Das Recht auf Erhalt einer Reisegenehmigung wird nicht bedingungslos gewährt, denn es kann Familienangehörigen verwehrt werden, von denen ein Risiko für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG ausgeht. Daher kann von Familienangehörigen verlangt werden, ihre personenbezogenen Daten in Bezug auf ihre Identität und ihren Status anzugeben, soweit diese für die Beurteilung der von ihnen möglicherweise ausgehenden Sicherheitsgefahr relevant sind. Dementsprechend sollten bei der Prüfung ihrer Anträge auf Erteilung einer Reisegenehmigung ausschließlich Sicherheitsbedenken berücksichtigt werden und nicht Bedenken im Zusammenhang mit Migrationsrisiken.