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Um das Risiko für die Sicherheit, das Risiko der illegalen Einwanderung oder das hohe Epidemierisiko, das möglicherweise von einem Reisenden ausgeht, bewerten zu können, sollte Interoperabilität zwischen dem ETIAS-Informationssystem und anderen EU-Informationssystemen hergestellt werden. Die Interoperabilität sollte unter uneingeschränkter Einhaltung des Besitzstands der Union im Bereich der Grundrechte hergestellt werden. Sollte auf Unionsebene ein zentralisiertes System für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen, eingerichtet werden, so sollte dies über ETIAS abgefragt werden können.
Um die Effektivität und Effizienz von Kontrollen an den Außengrenzen zu verbessern und um zur Verhinderung und Bekämpfung illegaler Einwanderung und zur…
Um die Effektivität und Effizienz von Kontrollen an den Außengrenzen zu verbessern und um zur Verhinderung und Bekämpfung illegaler Einwanderung und zur…
ETIAS sollte zur Erleichterung der von Grenzschutzbeamten an den Außengrenzübergangsstellen durchgeführten Grenzübertrittskontrollen beitragen. Es sollte auch…
Die vom Antragsteller mitgeteilten personenbezogenen Daten sollten durch ETIAS ausschließlich zum Zwecke der Beurteilung verarbeitet werden, ob mit der Einreise…
Es sollte eine ETIAS-Überwachungsliste erstellt werden, anhand deren Zusammenhänge zwischen Daten in einem Antragsdatensatz und Informationen in Bezug auf…
Die EU-Informationssysteme sollten so miteinander verbunden werden, dass sie einander ergänzen, damit die korrekte Identifizierung von Personen, einschließlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.