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Am 20. Oktober 2015 wurde gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 873/2012 ein Antrag auf Zulassung des Aromas „Grillaromakonzentrat (pflanzlich)“ (FL-Nr. 21.002) eingereicht, das zu der in Artikel 9 Buchstabe e genannten Kategorie „sonstige Aromen“ gehört.
Wenn ein Aroma, das bereits in die Gemeinschaftsliste aufgenommen wurde, aus einem anderen Ausgangsstoff, der unter die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 fällt,…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 873/2012 wurde der 22. Oktober 2015 als Frist für die Einreichung von Zulassungsanträgen für die in Artikel 9 Buchstaben b bis f der…
Lebensmittel, die das zur Kategorie „sonstige Aromen“ gehörende Aroma „Grillaromakonzentrat (pflanzlich)“ (FL-Nr. 21.002) enthalten und die vor dem 22. April…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 872/2012 der Kommission wurde eine Liste von Aromastoffen angenommen und in Anhang I Teil A der Verordnung (EG) Nr.…
In einem zweiten Schritt müssen die in Artikel 9 Buchstaben b bis f genannten Aromen und Ausgangsstoffe bewertet werden. Die betroffenen Personen müssen einen…
Aromen können die durch die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.