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Die Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) Nr. 256/2014 über die Mitteilung von Investitionsvorhaben, sowie über bestimmte mit dieser Mitteilung zusammenhängenden Informationen und Daten waren bisher in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 des Rates festgelegt. Der Gerichtshof erklärte die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 für nichtig und stellte fest, dass sie auf einer anderen Rechtsgrundlage hätte erlassen werden müssen, ihre Wirkungen wurden jedoch bis zum Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 256/2014 aufrechterhalten.
Die vorliegende Verordnung ersetzt den Beschluss 2010/252/EU des Rates , der vom Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden „Gerichtshof“) mit Urteil vom…
Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates erhielt durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates eine Neufassung. Die Verordnung (EU,…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 256/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission Investitionsvorhaben…
Durch Urteil vom 24. November 2010 in der Rechtssache C-40/10 hat der Gerichtshof Artikel 2 sowie die Artikel 4 bis 18 der Verordnung (EU, Euratom) Nr.…
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 diente dazu, der Kommission Daten und Informationen über geplante Entwicklungen bei den Erzeugungs-,…
Ebenso hat der Gerichtshof Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates für nichtig erklärt, in dem die Höhe der Preise der öffentlichen Intervention…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.