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Im Hinblick sowohl auf die Berichts- und Offenlegungspflichten im Finanzsektor als auch auf die Häufigkeit der Berichterstattung im Rahmen des mit der Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programms „InvestEU“ ist es daher vordringlich, die Berichts- und Offenlegungspflichten zu straffen und den Verwaltungsaufwand zu verringern, ohne dabei die damit verbundenen politischen Ziele zu untergraben.
Die Straffung der Berichtspflichten und die Verringerung des Verwaltungsaufwands stellen daher eine Priorität dar. Die Verordnungen (EU) Nr. 1379/2013 , (EU)…
Es sollte ein solider, auf Output-, Ergebnis- und Wirkungsindikatoren gestützter Überwachungsrahmen eingeführt werden, um die Fortschritte im Hinblick auf die…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 wird ein solider Rahmen zur Wahrung der Marktintegrität und des Vertrauens der Anleger geschaffen, indem Insidergeschäfte,…
Wenn die Durchführungspartner nicht mehr halbjährlich, sondern nur noch jährlich über das Programm „InvestEU“ Bericht erstatten müssen, dürfte sich der…
Berichts- und Offenlegungspflichten spielen bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Überwachung der Anwendung und der korrekten Durchsetzung des Unionsrechts…
Das politische Ziel des Fonds sollte auch mithilfe von Finanzierungsinstrumenten und Haushaltsgarantien im Rahmen der Politikbereiche des durch die Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.