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Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 256/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission Investitionsvorhaben mitzuteilen, bei denen die Bau- oder Stilllegungsarbeiten bereits begonnen haben oder für die bereits eine endgültige Investitionsentscheidung getroffen wurde.
Die Mitgliedstaaten unterrichten den Ausschuss so bald wie möglich über jedes Ersuchen auf Eingehen einer engen Zusammenarbeit mit der EZB gemäß Artikel 7 der…
Die Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) Nr. 256/2014 über die Mitteilung von Investitionsvorhaben, sowie über bestimmte mit dieser Mitteilung…
Es ist unerlässlich, dass die Kommission schon vor dem Erlass technischer Vorschriften über die erforderlichen Informationen verfügt. Die Mitgliedstaaten sind…
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 legen die Mitgliedstaaten das Antragsverfahren fest, in dem insbesondere Vorschriften zur Bewertung…
Bevor ein Mitgliedstaat neue und verstärkte Schutzmaßnahmen einführt, sollte er die Kommission über die entsprechenden Entwürfe gemäß der Richtlinie (EU)…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat berichten, welche Maßnahmen die Mitgliedstaaten ergriffen haben, um dieser Richtlinie nachzukommen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.