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Seit der Einführung der in der der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 und der Verordnung (EU) Nr. 256/2014 festgelegten Verpflichtungen fanden drei Berichterstattungsrunden in den Jahren 2011, 2013 und 2015 statt. Ferner hat die Kommission eine externe Studie veranlasst, die nach drei Berichterstattungsrunden durch die Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 256/2014 durchzuführen war. Somit ist ausreichend Zeit verstrichen und lagen genügend Erfahrungswerte vor, um der Kommission eine faktengestützte kritische Analyse der Frage zu ermöglichen, ob die Verordnung (EU) Nr. 256/2014 die erwarteten Ergebnisse hervorgebracht hat.
Die Anwendung dieser Verordnung wird von der Kommission in regelmäßigen Abständen überprüft. Sie übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat erstmals bis…
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission erstmals bis spätestens zum 23. August 2015 und danach alle drei Jahre einen Bericht über die Durchführung dieser…
Bis zum 31. Dezember 2015 und danach jeweils alle fünf Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung…
Die Kommission sollte drei Jahre nach dem Datum der Umsetzung und danach alle drei Jahre über die Durchführung dieser Richtlinie Bericht erstatten. Nach der…
Innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten sollte die Kommission das Berichterstattungssystem…
Innerhalb von drei Jahren nach dem Tag, an dem diese Verordnung in Ihrer Gesamtheit anwendbar wird, und danach alle fünf Jahre legt die Kommission dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.