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Für Oxadixyl wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 592/2012 der Kommission vorläufige RHG bei Petersilie, Sellerie und der Gruppe der Kopfsalate und anderen Salatarten bis zum 31. Dezember 2014 festgesetzt, um eine unvermeidbare Kreuzkontamination anzugehen, von der unbehandelte Kulturen aufgrund des Vorhandenseins von Oxadixylrückständen im Boden betroffen waren. Angesichts der Persistenz des genannten Wirkstoffs im Boden wurde die Geltungsdauer dieser RHG mit der Verordnung (EU) 2016/46 der Kommission bis zum 19. Januar 2018 verlängert. Die Behörde und Lebensmittelunternehmer haben aktuelle Überwachungsdaten vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass der Gehalt von Oxadixylrückständen nicht mehr über der einschlägigen Bestimmungsgrenze liegt.
Für Oxadixyl sind in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 — in der durch die Verordnung (EU) Nr. 592/2012 der Kommission geänderten Fassung — vorläufige RHG in…
Für Diphenylamin wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 772/2013 der Kommission vorläufige RHG bei Äpfeln und Birnen bis zum 2. September 2015 festgesetzt, um eine…
Der Kommission sind Informationen von Belgien über Oxadixylrückstände in Petersilie, Stangensellerie und Porree zugegangen, die die derzeitigen RHG…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 823/2012 der Kommission lief die Genehmigung für Oxadiargyl am 31. März 2014 aus. Alle geltenden Zulassungen für…
Bezüglich Fluopyram wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 270/2012 der Kommission für mehrere Erzeugnisse — bis zur Vorlage weiterer Rückstandsdaten — vorläufige…
Für Mepiquat wurden durch die Verordnung (EU) 2016/1003 der Kommission für Kulturpilze vorläufige RHG bis zum 31. Dezember 2018 festgelegt, um eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.