Erwägungsgrund 1 32018R1542
Am 22. März 2018 kam der Europäische Rat zu dem Schluss, dass der Einsatz chemischer Waffen einschließlich des Einsatzes jeglicher toxischer Chemikalien als Waffe, gleich unter welchen Umständen, völlig unannehmbar ist, systematisch und streng verurteilt werden muss und eine Sicherheitsbedrohung für uns alle darstellt. Am 28. Juni 2018 rief der Europäische Rat dazu auf, so bald wie möglich eine neue Unionsregelung für restriktive Maßnahmen gegen den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen anzunehmen.