Erwägungsgrund 6 32018R1542
Diese Verordnung trägt zu den Anstrengungen der Union zur Bekämpfung der Verbreitung und des Einsatzes chemischer Waffen ebenso bei wie zu den Anstrengungen der Union, die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) und ihr Technisches Sekretariat zu unterstützen. Der Bedeutungsumfang von chemischen Waffen im Sinne dieser Verordnung beruht auf dem Bedeutungsumfang und der Begriffsbestimmung gemäß dem CWÜ.