Art. 9 32014R0208VERORDNUNG (EU) Nr. 208/2014 DES RATES vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Maßnahmen nach Artikel 2 bezweckt oder bewirkt wird.
Art. 9 32019R1716VERORDNUNG (EU) 2019/1716 DES RATES vom 14. Oktober 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua
Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Maßnahmen nach Artikel 2 bezweckt oder bewirkt wird.
Art. 9 32023R0888VERORDNUNG (EU) 2023/888 DES RATES vom 28. April 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren
Es ist untersagt, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Maßnahmen nach Artikel 2 bezweckt oder bewirkt wird.
Art. 10 32020R1998VERORDNUNG (EU) 2020/1998 DES RATES vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Maßnahmen nach Artikel 3 bezweckt oder bewirkt wird.
Art. 9 Abs. 1 32024R0386VERORDNUNG (EU) 2024/386 DES RATES vom 19. Januar 2024 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen die Hamas und den Palästinensischen Islamischen Dschihad und gegen diejenigen, die deren Gewalttaten unterstützen, erleichtern oder ermöglichen
Es ist verboten, sich wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten zu beteiligen, mit denen die Umgehung der in den Artikel 2 genannten Maßnahmen bezweckt oder…