Erwägungsgrund 10 32018R1555
Am 24. Juli 2017 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin zog diese den Schluss, dass auf der Grundlage der vorgelegten Daten kein kausaler Zusammenhang nachgewiesen wurde zwischen dem Verzehr von Lactobacillus fermentum CECT 5716 und einer Verringerung der Staphylococcus-Belastung der Muttermilch, die das Risiko einer bakteriellen Mastitis senkt. Da die Angabe somit nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entspricht, sollte sie nicht zugelassen werden.