Erwägungsgrund 7 32018R1555
Nachdem Cargill R&D Centre Europe einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme abzugeben zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich zuckerfreier harter Süßwaren mit mindestens 90 % Erythritol und der Verringerung von Zahnbelag, die das Kariesrisiko senkt (Frage Nr. EFSA-Q-2017-00002). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Zuckerfreie harte Süßwaren, die mit mindestens 90 % Zerose®-Erythritol gesüßt sind, vermindern nachweislich den Zahnbelag. Starker Zahnbelag ist ein Risikofaktor für die Entstehung von Karies.“