Erwägungsgrund 6 32018R1555
Am 5. Mai 2017 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin zog diese den Schluss, dass auf der Grundlage der vorgelegten Daten kein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verzehr von Condensyl® und einer Senkung des Risikos männlicher Unfruchtbarkeit durch Verringerung der Schädigung der Sperma-DNA nachgewiesen wurde. Da die Angabe somit nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entspricht, sollte sie nicht zugelassen werden.